Planfeststellungsbeschluss im Planungsabschnitt Altona
18. Dezember 2018:
Der Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona vom Elbtunnel bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark wurde am 18. Dezember 2018 festgestellt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss hat die Planfeststellungsbehörde den Plan genehmigt. Der Beschluss wurde am 4. Januar 2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 1 veröffentlicht.
Der Beschluss wird mit den dazugehörigen Unterlagen und einer Rechtsbehelfbelehrung vom 11. Januar 2019 bis zum 24. Januar 2019 (jeweils einschließlich) im Bezirksamt Hamburg-Altona, im Foyer des Servicezentrums, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Mit Ende der Auslegung gilt der Beschluss als zugestellt. Ab Zustellung läuft die einmonatige Klagefrist. Klagen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.