Der A7-Ausbau
in Stellingen und der Stellinger Deckel
Der Stellinger Deckel muss für den Lärmschutz gebaut werden.
Anders ist der Lärmschutz nicht zu gewährleisten.
Das bedeutet: Ohne Stellinger Deckel auch keinen A7-Ausbau
und weiter Dauerstau ohne Ende auf der A7.
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Beim Ausbau der Autobahn A7 soll der Stellinger Deckel ein Tunnelbauwerk über einem Teilstück der Autobahn A7 in Hamburg-Stellingen werden.
Der Stellinger Deckel soll eine Gesamtlänge von 893 Metern erhalten und ca. 51 Meter breit werden und von nördlich der Anschlussstellen Stellingen an der Kieler Straße bis zur Brücke der Güterumgehungsbahn reichen. Der Tunnel hat eine Fläche von ca. 45135 m². Die Lichte Höhe im Tunnel beträgt ca. 5,10 Meter und die Breite einer Tunnelröhre ist zwischen 22,50 und 31,00 Meter (je nach Standort im Tunnel). Durch die Einfahr- bzw. Ausfahrstreifen für den Anschluss Stellingen erfolgen Aufweitungen der Tunnelröhren zum restlichen Tunnel. Die Wandstärke des Tunnels beträgt 1 bis 1,20 Meter, die Tunneldecke wird 1,2 bis 1,40 Meter dick sein. Die Überdeckung der Tunneldecke wird je nach Standort zwischen 0,60 und 1,20 Meter Erde betragen.
Auf der Oberfläche zwischen Wördemanns Weg und Güterumgehungsbahn soll ein begrünter Park und zwischen Wördemanns Weg und Kieler Straße ein Kleingartenverein entstehen. Der Wördemanns Weg verläuft dann nicht mehr auf einer Brücke sondern wird direkt über dem Stellinger Deckel neu gebaut.
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Bau des Stellinger Deckels 2017
Nachdem 2016 die provisorische Brücke für den Wördemanns Weg gebaut wurde und der gesamte Verkehr auf der Fahrbahn Richtung Süden verlegt wurde, begann jetzt der Bau des Stellinger Deckels.
Beide Fahrtrichtungen auf der Autobahn fahren jetzt auf der Richtungsfahrbahn nach Süden. Auf der Richtungsfahrbahn nach Norden haben ab Januar die Arbeiten für die erste Hälfte des Stellinger Deckels begonnen. Über der Autobahn die Behelfsbrücke für den Wördemanns Weg.
Die Bauarbeiten für den Stellinger Deckel beginnen hinter dem Imbekstieg während der Verkehr mit allen sechs Fahrstreifen auf die Richtungsfahrbahn nach Süden verlegt wurde. Der erste große Bohrer beginnt hinter den Häusern neben der Behelfsbrücke des Wördemanns Wegs mit den Bohrungen für die Baustellenverbauung.
Der Bau der mittleren Tunnelwand wurde bis zum Herbst 2017 fertiggestellt. Ein Betonlift pumpte den Beton in die vorbereitete Verschalung, die nach Aushärten des Betons wieder entfernt wird, um sie für das nächste Teilstück zu verwenden. Danach wird der Unterbau der Richtungsfahrbahn nach Norden mit den dazugehörigen Leitungen eingebaut.
Im Oktober und November 2017 wird die Fahrbahn Richtung Norden für den Stellinger Deckel asphaltiert. Auf der festen Asphaltdecke können die Stützen für die Gussform der oberen Decke über der Fahrbahn aufgestellt werden. Zwischen Wördemanns Weg und Kieler Straße ist im November 2017 schon ein großer Teil überdeckelt.
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Der Planfeststellungsbeschluss für den Stellinger Deckel
ist seit dem 21 August 2015 bestandskräftig
Nach der Verständigung zwischen Anwohnern und Behörden wurden alle Klagen der Anwohner gegen den Stellinger Deckel im Planfeststellungsbeschluss zum A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen zurückgezogen. Damit wurde der Planfeststellungsbeschluss vom 23.8.2013 für den A7-Ausbau im Bauabschnitt Stellingen, inklusive des Stellinger Deckels, am 21.8.2015 bestandskräftig.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen im Internet:
www.hamburg.de/bwvi/abgeschlossene-planfeststellungsverfahren/2720136/artikel-a7-stellingen/
Auftrag zum Bau des Stellinger Deckels wurde vergeben
Nachdem der Beschluss bestandskräftig war, wurde der Auftrag zum Bau des Stellinger Deckels am 22.12.2015 an die ARGE Tunnel Stellingen vergeben. Zur ARGE Tunnel Stellingen gehören die Hochtief Infrastructure GmbH und die Franki Grundbau GmbH & Co. KG. Die Bauoberleitung und Bauüberwachung liegt bei der Ingeneurgemeinschaft EHS-B&K TUS Tunnel Stellingen. Der Bauherr ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Verwaltet wird der Tunnelausbau in Stellingen durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Hamburg und das ganze Projekt wir durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
Pressemeldung der Firma HOCHTIEF Infrastructure vom 19.1.2016 dazu im Internet:
www.hochtief-solutions.de/htsol/23.jhtml?pid=9796
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Informationsveranstaltung zur Projektvorstellung
des Stellinger Deckels am 3. Februar 2016
Zur Information der Stellinger Anwohner fand in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Stellinger Deckel in der Aula der Schule Wegenkamp am 3. Februar eine Informationsveranstaltung statt. Mitarbeiter der BWVI als Auftragsverwalter, der DEGES als Projektleitung und von Bauunternehmen als Auftragsnehmer waren anwesend. Sie geben einen groben Ausblick über den Projektverlauf und dem jetzigen Stand der Planungen. Ab Februar 2016 sollen die Bauarbeiten mit Baumfällarbeiten im Bereich Nienredder beginnen. Mit zeitlicher Verzögerung folgen der Olloweg, Schopbacheg und Imbekstieg. Die jeweiligen Anwohner sollen einige Wochen vor den geplanten Arbeiten direkt darüber informiert werden, wann und was auf ihren Grundstücken passieren soll. Kurzfristig soll bis 50 Meter neben der Deckelbaustelle die Beweissicherung durchgeführt werden. Sie dient dazu, den jetzigen Zustand aller Gebäude zu dokumentieren, um bei möglichen Schäden den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu können. Auf den Privatgrundstücken soll vor dem eigentlichen Tunnelbauarbeiten eine temporäre 6 Meter hohe Lärmschutzwand gegen den Baulärm aufgestellt werden. Als Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen sind in Abständen Abflüsse für das Regenwasser vorgesehen. Außerdem wurden die Ansprechpartner und Verantwortlichen der am Bau des Stellinger Deckels Beteiligten vorgestellt.
Informationsveranstaltung am 3. Februar 2016 in der Aula der Schule Wegenkamp in Stellingen.
Die wesentlichen massen und Mengen des Stellinger Deckels
Die wesentlichen Bauhauptleistungen beim Bau des Stellinger Deckels.
Der Regelquerschnitt des Stellinger Deckels zwischen dem Theodor Schäfer Damm und dem Nienredder mit dem alten Profil.
Der Regelquerschnitt des Stellinger Deckels zwischen dem Theodor Schäfer Damm und dem Nienredder.
Bauphase 1 des Stellinger Deckels. 6 Fahrspuren auf der westlichen Hälfte, auf der östlichen Hälfte wird der Tunnel gebaut.
Bauphase 2 des Stellinger Deckels. 6 Fahrspuren auf der östlichen Hälfte im schon fertigen Teil des Tunnels, auf der westlichen Hälfte wird der Tunnel gebaut.
Bauphase 3 des Stellinger Deckels. Je 5 Fahrspuren einer Fahrtrichtung in jeder der beiden Tunnelhälften.
Die Projektbeteiligten am Bau des Stellinger Deckels.
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Feierlicher Baubeginn des A7-Tunnels Stellingen
am 29. April 2016
Heute wurde der feierliche Baubeginn zum Stellinger Deckel vollzogen. Dazu wurde der Anfang des Theodor Schäfer Damms abgesperrt um eine Rednerbühne und ein Festzelt aufzustellen. Um 15:00 Uhr kamen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt aus Berlin und der Hamburger Verkehrssenator Frank Horch und hielten Ansprachen zum Baubeginn. Vorher wurden sie vom Technischen Geschäftsführer der DEGES Dirk Brandenburger begrüßt. Dirk Brandenburger würdigte in seiner Ansprache die, an den Planungen beteiligten und die anwesenden Vertreter der Baufirmen, die in den nächsten 4 Jahren den Stellinger Deckel bauen sollen. Dann begrüße er alle anwesenden Vertreter von Behörden und Hamburger Regionalpolitik, die mit dem A7-Ausbau und dem Tunnelbau befasst waren. Besonders die anwesenden Mitglieder von Stellinger Institutionen, Vereinen und Bürgern wie Stellinger Bürgerverein und Stellinger Bürgerkomitee, die seit über 10 Jahren die Planungen begleitet und viele nützliche Anregungen geben konnten, wurden namentlich begrüßt.
Längerer Bericht auf:
https://neuesstellingen.wordpress.com
Die Gäste füllen langsam den Platz für den feierlichen Baubeginn des Stellinger Deckels. Rechts auf dem Platz der vorbereitete Startknopf für den Baubeginn, hinten auf der anderen Autobahnseite vor den Häusern ein schon fertiges Teilstück der provisorischen, oben durchscheinenden, Lärmschutzwand.
Der Technische Geschäftsführer der DEGES, Dirk Brandenburger, hält seine Ansprache zum offiziellen Baubeginn des Stellinger Deckels, daneben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hält seine Ansprache zum Baubeginn des Stellinger Deckels. Links von ihm Dirk Brandenburger, der Technische Geschäftsführer der DEGES, rechts der Hamburger Verkehrssenator Frank Horch.
Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch hält als letzter seine Ansprache und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und der Technische Geschäftsführer der DEGES Dirk Brandenburger pflichten seinen Ausführungen bei.
Nur noch Sekunden vor dem Drücken des Startknopfes für den offiziellen Baubeginn des Stellinger Deckels. Die Hamburger Bundestagsabgeordneten des Bezirks Eimsbüttel wurden dazugebeten.
Nach getaner Arbeit wollen alle Pressevertreter noch Fotos machen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch vor dem großen Bohrer.
Nach dem offiziellen Baustart wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zum Stellinger Deckel interviewt.
Nach dem offiziellen Baustart wird Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch zum Stellinger Deckel interviewt.
Auch der A7-Verkehrskoordinator Gerhard Fuchs war zum offiziellen Baubeginn erschienen.
Die 6 Meter hohe provisorische bauzeitliche Lärmschutzwand steht schon teilweise vor den Häusern am Nienredder.
Die alte Lärmschutzmauer am Nienredder wird von der Autobahnseite her abgebrochen. Der Kran hebt von der Autobahn her Teile heraus.
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A7-Brücke des Wördemanns Wegs
Die Brücke über der Autobahn A7 im Velauf des Wördemanns Wegs muss für den Bau des Stellinger Deckels abgerissen werden. Sie wird während der Bauzeit durch eine einspurige Behelfsbrücke ersetzt. Der Verkehr führt dann im Blockverkehr mit einer Ampelschaltung über die A7. Um eine weitere A7-Vollsperrung zu vermeiden, wird gleichzeitig die alte A7-Brücke im Verlauf der Straße Niendorfer Gehege ebenfalls abgerissen.
Die Autobahn A7 wird dafür am Wochenende
vom 9. September 22:00 Uhr bis zum 12. September 6:00 Uhr
zwischen dem Dreieck Nordwest und der Anschlussstelle Stellingen
voll gesperrt.
Die A7- Brücke des Wördemanns Wegs wird dafür
vom 9. September 13:00 Uhr bis zum 13. September 5:00 Uhr
voll gesperrt.
Verkehrskoordinator Gerhard Fuchs begrüßt die Anwohner neben dem zukünftigen Stellinger Deckel auf einer Informationsveranstaltung am 11. Juli 2016
Anwohner können sich auf Schaubildern die Pläne ansehen und sie sich von den Planern und Mitarbeitern der DEGES und der HOCHTIEF Infrastructure GmbH erläutern lassen.
Auch Beamte vom Polizeikommissariat 27 in der Koppelstraße waren anwesend, hier der Stellinger Stadtteilpolizist Polizeioberkommissar Andreas Meyer um Fragen zum Verkehr zu beantworten.
Mehrfach wurden Fragen der Anwohner von den anwesenden Planern anhand von Schaubildern der Präsentation beantwortet.
Die Brücke des Wördemanns Wegs über die A7 wir abgerissen und während der Bauzeit des Stellinger Deckels durch eine einspurige Behelfsbrücke neben der bisherigen ersetzt.
Die Brücke des Wördemanns Wegs ist zu kurz für die breitere Autobahn und steht auch dem geplanten Stellinger Deckel im Weg . . . . . .
. . . . . . sie wird für die Bauzeit des Stellinger Deckels durch eine Behelfsbrücke ersetzt, die 1 bis 2 Meter über der bisherigen Brücke über die A7 führen wird.
Das Einfahren der vorher auf dem Seitenstreifen der Autobahn montierten Behelfsbrücke auf die vorher gebauten Widerlager wird erklärt.
Vergleichbare Behelfsbrücke, ähnlich der für den Wördemanns Weg. Eine Fachwerkkonstruktion. Die Fahrbahn soll mit einer 0,5 m hohen Barriere in Fahrstreifen und Fußweg getrennt werden.
Einzelne Schaubilder zeigen die Verkehrsführung auf der A7-Brücke des Wördemanns Wegs und den angrenzenden Nebenstraßen zu verschiedenen Zeitpunkten.
Ein Plan des Wördemanns Wegs über der A7 und den Nebenstraßen mit eingezeichneten Sperrungen und zusätzlich aufgestellten Verkehrszeichen und Ausweichparkplätzen für den Imbekstieg.
Die Umleitungsstrecke zwischen Eidelstedt und Stellingen über Holsteiner Chaussee und Kieler Straße für die voll gesperrte Autobahn A7. Auf dieser Strecke wird sich der Verkehr stauen.
Die Umleitungsstrecke für die gesperrte Brücke für die Anwohner, die zu Fuß oder mit Fahrrad unterwegs sind. Mit dem Auto müssen sie sich ebenfalls durch den Stau auf der Kieler Straße quälen.
Oben Bilder aus der Informationsveranstaltung für die Anwohner am 11. Juli 2016:
Die Umleitung für die A7 erfolgt wie die Male vorher über die Holsteiner Chaussee und die Kieler Straße von Eidelstedt bis Stellingen (Die Umleitungen U44 und U35). Mit Verkehrsstaus ist zu rechnen. Für die Anwohner sind die Behinderungen gravierender und sie dauern länger. Der Autoverkehr des Wördemanns Wegs muss über die Kieler Straße ausweichen, wo er zusätzlich vom Umleitungsverkehr der Autobahn beeinträchtigt wird. Eine andere Möglichkeit wäre der noch längere Umweg über die Vogt Kölln Str. und Niendorf. Die Anwohner zu Fuß oder mit dem Fahrrad müssen wie Autofahrer einen Umweg über die Kieler Straße machen oder über den Wegenkamp und Kollau Wanderweg neben der Güterumgehungsbahn über die A7 zum Olloweg gelangen. Mehr Zeit, Mühe und Aufwand müssen zusätzlich eingeplant oder Wege und Besorgungen auf vorher oder nachher verschoben werden.
Ab dem 9. September um 13:00 Uhr wird die A7-Brücke des Wördemanns Wegs gesperrt. Diese Sperrung dauert bis zur Fertigstellung der Behelfsbrücke am 13. September 5:00 Uhr. Diese Zeit ist für den Abriss der alten Brücke und dem Einsetzen der Behelfsbrücke und dem Neubau der Rampen zur 1 bis 2 Meter höheren Behelfsbrücke notwendig. Diese Höhe wird gebraucht, um darunter den Stellinger Deckel bauen zu können. Wegen der Nähe der Nebenstraßen Olloweg, Nienredder, Theodor Schäfer Dam und Imbekstieg werden auch deren Zufahrten zum Wördemanns Weg gesperrt und müssen durch neue Rampen an die Höhe der Behelfsbrücke angepasst werden.
Die Zufahrt zum Olloweg erfolgt in dieser Zeit über den Düngelskamp. Zum Nienredder gelangt man von der Kieler Straße aus über den Rahlskamp, der für diese Zeit keine Einbahnstraße ist, damit man auch wieder herausfahren kann. Für den Theodor Schäfer Damm wurde eine Stichstraße vom Flamingoweg aus gebaut. Diese Umleitung bleibt bis zum Ende der Bauzeit in 4 Jahren bestehen, da der Theodor Schäfer Damm zum Wördemanns Weg durch den Höhenunterschied zur Behelfsbrücke gesperrt bleibt. Nach Fertigstellung des Stellinger Deckels wird die Stichstraße wieder zurückgebaut.
Die Bewohner des Imbekstiegs trifft diese Sperrung besonders, da die Straße eine Sackgasse ohne Möglichkeit für eine Umleitung ist. Der Imbekstieg ist somit für die gesamte Zeit von 5 Tagen für Fahrzeuge aller Art nicht erreichbar. Alle Anwohner im Imbekstieg, die auf das Auto auch in dieser Zeit nicht verzichten können und fahren müssen, bleibt nur die Möglichkeit, außerhalb des Baustellenbereichs zu parken. Die Schule Wegenkamp hat angeboten, dass die Fahrzeuge für das Wochenende auf den Schulparkplätzen abgestellt werden können.
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26. Oktober bis 27. November 2015
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 65
Ort:Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Raum 1138
Der Bebauungsplan-Entwurf soll die Deckelgestaltung mit Kleingartenverein und Decauf dem noch zu bauenden Stellinger Deckel festlegen.
Der Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 65, Stellinger Deckel, wird vom 26. Oktober 2015 bis zum 27. November öffentlich ausgelegt.
Der Bebauungsplan-Entwurf geht alle Stellinger Bürger etwas an, da er eine sehr große Veränderung für Stellingen darstellt. Jeder sollte sich darüber informieren! Wer Einendungen oder Einsprüche zum Bebauungsplan-Entwurf des Stellinger Deckel vorbringen will, muss es jetzt tun! Spätere Einwendungen sind nicht mehr möglich. In diesem Plan wird über das Aussehen des zukünftigen Deckelparks entschieden. Was jetzt geplant wird hat für die weitere Zukunft bestand und kann nicht mehr geändert werden.
Öffnungszeiten der Auslegung:
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr
Auskünfte werden nur in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung erteilt. Die Adresse: Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg, Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr.
Stellungnahmen und Einwendungen:
Die Stellungnahme kann schriftlich per Post geschickt werden, oder sie kann von der Behörde aufgeschrieben werden.
Stellungnahme per E-Mail mit Angabe des vollständigen Namens und der Adresse an: Deckel-BAB7@bsw.hamburg.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planentwürfe unberücksichtigt bleiben.
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Der Stellinger Deckel auf der A7 zwischen Imbekstieg auf der einen und Olloweg / Schopbachweg auf der anderen Seite. Die Autobahn wurde in den 1970er Jahren ohne Rücksicht auf die Anwohner dazwischen geklemmt. Die ungenügenden Lärmschutz- mauern mussten erst mit langen Gerichtsverfahren eingeklagt werden.
Das Gerichtsurteil: Auf den Grundstücken darf der Lärm 65 dB(A) nicht überschreiten.
Der tatsächliche Lärm, mit der 4 Meter hohen Lärmschutzwand: 1976 = 64,5 dB(A) in den Privatgärten. 2015 = über 75 dB(A) in den Privatgärten = Gesundheitsschädlich!
Fazit: Auch ohne A7-Ausbau wäre ein Autobahn-Deckel zwingend notwendig, da laut DEGES Studie anders ein ausreichender Lärmschutz nicht zu erreichen wäre.
Für die Verbreiterung ist kein Platz, die A7 und der Stellinger Deckel müssen auf den Privatgrundstücken der Anwohner gebaut werden. Zum 2. Mal ein Autobahnbau in Stellingen auf Kosten der Anwohner, erst die Gesundheit, jetzt die Grundstücksteile.
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Die Tunnelausrüstung
Im Tunnel sind umfangreiche Sicherheits- und Kommunikationsmaßnahmen vorgesehen. Der Risikoanalyse nach der Richtlinie für die Ausstattung und den Bettrieb von Straßentunneln (RABT 06) wird mit einer „erweiterten“ Ausstattung Rechnung getragen.
Im Tunnel sollen 21 Notruftelefone installiert werden und zwischen beiden Tunnelröhren befinden sich alle 60 Meter Fluchttüren, insgesamt 15 Stück. Von jedem Punkt im Tunnel ist bei einem Unfall eine Fluchttür weniger als 30-40 Meter entfernt. Für die Feuerwehr sind je 8 Hydranten (neben jeder 2. Fluchttür) in jedem Tunnel. Es wird Radardetektoren und Schrankenanlagen vor den Portalen geben. Im Tunnel gibt es Videoüberwachungs- und Lautsprecheranlagen und Tunnelfunk für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Im Betriebsgebäude wird mit Batterien eine unterbrechungsfreie Stromversorgung des Tunnels gewährleistet.
In jeder der beiden Richtungsfahrbahntunnel befinden sich außerdem 4 Nischen für Strahlventilatoren und 2 Nischen für Wechselverkehrszeichen. In der Mitte des Tunnels am Wördemanns Weg sollen 2 Treppenhäuser neben dem Tunnel gebaut werden, Ecke Olloweg für die Richtungsfahrbahn nach Hannover und am Theodor Schäfer Damm neben dem Betriebsgebäude für die Richtungsfahrbahn nach Flensburg.
Die Daten stammen aus den Plänen vom 27.9.2010 zum Planfeststellungsbeschluss und können im Internet abgerufen werden:
Unterlagennummer 10.3 Bauwerksskizze Tunnel Stellingen Blatt 1 (PDF, 1,8 MB)
Unterlagennummer 10.3 Bauwerksskizze Tunnel Stellingen Blatt 2 (PDF, 1,9 MB)
Weitere Daten im Erläuterungsbericht der Pläne mit den Planänderungen vom 27.1.2012
www.eib.org/attachments/pipeline/20120052_nts7_de.pdf (PDF, 543 KB)
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NDR-Übertragung vom zukünftigen Stellinger Deckel
Ein NDR - Übertragungswagen auf der A7- Brücke des Wördemanns Wegs in Stellingen
Ein beliebter Standort für Fernsehübertragungen vom Verkehr und Staus auf der Autobahn A7. Von der Brücke des Wördemanns Wegs über die A7 hat man heute noch einen freien Blick auf die Autobahn. Wenn der Stellinger Deckel einmal gebaut ist, wird man von hier die Autobahn nicht mehr sehen, sondern nur noch den Park auf dem Deckel ohne den lauten Verkehrslärm. Die Straße wird dann über den Deckel verlaufen, durch den neuen Deckel-Park.
Heute war es noch ein guter Platz für den Blick auf den kommenden Pfingstverkehr 2015 und die damit verbundenen Staus. Auch diese Staus sollten laut Planungen nach dem A7-Ausbau der Vergangenheit angehören - der Grund für den Ausbau. Bis dahin werden noch öfters die Staus der A7 aus Stellingen im NDR-Fernsehen zu sehen sein.
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Die Tunnelsicherheit bei Unfällen und Feuer
Für die Tunnelsicherheit gelten die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT). Aktuell gelten die Richtlinien, die 2006 ergänzt wurden.
Darin sind die Mindeststandards beschrieben, die ein Straßentunnel zur Sicherheit der Benutzer haben muss. Werden diese nicht erfüllt, gibt es keine Baugenehmigung und erst recht keine Betriebsgenehmigung. Die Richtlinien schreiben zwar einiges vor; da aber kein Tunnel mit dem anderen vergleichbar ist, muss immer geprüft werden, wie und womit im jeweiligen Tunnel die Sicherheit gewährleistet werden kann.
In den Richtlinien hat die Personenrettung vor allem anderem Priorität. Dabei geht Selbstrettung vor Fremdrettung, weil die erst später eintrifft. Danach ist der Schaden an Fahrzeugen, Ladung und Bauwerk so gering wie möglich zu halten. Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, wird auch der wirtschaftliche Schaden für die Zeit mit einbezogen der entsteht, wenn der Tunnel wegen Reparaturen nach Unfällen oder Feuer nicht benutzbar ist. Da es keinen vergleichbaren Tunnel wie die in Stellingen, Schnelsen oder Bahrenfeld gibt, musste die sicherheitsrelevante Tunnelausstattung ganz neu bewertet und geplant werden.
Nach beginn des Planfeststellungsverfahrens ab Januar 2011 gab es mehrere Presseberichte, die mangelnde Sicherheit im Stellinger Tunnel beklagten, weil keine Hochdrucksprinkleranlage vorgesehen wurde.
In ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren (Anfang 2011) forderte die Feuerwehr eine Hochdrucksprinkleranlage. Im Erörterungstermin am 5.9.2011 erklärte die DEGES, dass der sehr kurze Abstand der Fluchttüren (60 Meter) mehr Sicherheit bringen als die in den Richtlinien geforderten 300 Meter mit einer Hochdrucksprinkleranlage. Die anwesenden Mitarbeiter der Feuerwehr widersprachen nicht.
Im Planfeststellungsbeschluss dazu:
Seite 87: „Zwar führt eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage zu einer Sicherheitssteigerung, die den Gutachten nach allerdings im Verhältnis zur Verkürzung des Abstandes der Notausgänge von den vorgeschrieben 300 m auf 60 m (siehe vorstehend) deutlich geringer ausfällt.“
Seite 88: „Schließlich wurde gezeigt, dass der Einbau einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage selbst bei entgegen den Gutachten anzunehmender Erforderlichkeit weiterer Brandschutzmaßnahmen nicht zwingend ist, weil dieses Erfordernis auch durch eine oder mehrere zusätzliche Feuer-wehrstandorte, zu errichten und zu betreiben von der Stadt Hamburg, abgedeckt werden könnte.“
Seite 392: „Hinsichtlich der zu erwartenden Schadensausmaße ergäben sich insbesondere im Fall von Kollisionen mit Brandfolge deutliche Unterschiede zwischen den untersuchten Varianten mit einer 4-röhrigen Lösung und 300 m Notausgangsabstand (anmerkung: wie im Elbtunnel) sowie einer 2-röhrigen Lösung und dem hier geplanten Notausgangsabstand von nur 60 m. Aufgrund des deutlich geringeren Querschnitts breiteten sich im Fall der 4-röhrigen Lösung Rauch und Wärme deutlich schneller aus als im Fall einer 2-röhrigen Lösung. Darüber hinaus habe der im Fall der 2-röhrigen Lösung gegenüber der 4-röhrigen Lösung deutlich kürzere Notausgangsabstand einen signifikanten Einfluss auf das zu erwartende Schadensausmaß.
Die aus der Verknüpfung der Eintrittshäufigkeiten mit den jeweiligen Schadensausmaßen resultierenden Risiken ergäben für die 4-röhrige Lösung aufgrund der o. g. Zusammenhänge ein höheres Gesamtrisiko als für die untersuchte und beantragte 2-röhrige Lösung.“
Ausführlich unten:
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3.12.2 , Text aus dem Planfeststellungsbeschluss
Nr. 3.12.2, Seite 85 bis 89 im Planfeststellungsbeschluss
für den A7-Ausbau im Bauabschnitt Stellingen
3.12.2 Maßnahmen in der Zuständigkeit der Feuerwehr Hamburg - Gegenstand der Ausführungsplanung
Selbst jedoch, wenn man die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen bejahte, lägen diese im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg und wären nicht im Planfeststellungsbeschluss zu regeln:
a) Zusätzliche Feuerwache
Die von der Feuerwehr geforderte zusätzliche Feuerwache ist, soweit erforderlich, jedenfalls nicht von der Vorhabensträgerin zu errichten und zu betreiben und folgerichtig nicht Gegenstand der Planfeststellung. Die Straßenbaulast umfasst den Bau und die Unterhaltung der Autobahn ein-schließlich des Tunnels, grundsätzlich jedoch nicht den Betrieb und insbesondere nicht die Gefahrenabwehr. Letztere Punkte sind Landesangelegenheit. Hierzu hat bereits der Bundesrechnungs-hof am 16.01.1981 mit Bezug auf die Tunnelbetriebszentrale der A7 ausgeführt, dass „die Stra-ßenbaulast (…) keine Kompetenz des Bundes für die Hilfeleistung bei Unfällen und für das Feuer-löschwesen (begründet). Es ist auch nicht seine Aufgabe, auf eine schnelle Wiederherstellung des Verkehrsflusses nach einem Unfall hinzuwirken. Diese Aufgaben fallen in den Hoheitsbereich des Landes. Die Kostentragung für hoheitliche Aufgaben wird auch nicht durch die Bauform eines Ver-kehrsweges beeinflusst. Ein gewisses Eigeninteresse des Bundes für den Feuerschutz ist insofern zu erkennen, als durch schnelle Brandbekämpfung baulicher Schaden vom Tunnelbauwerk abge-wendet werden kann. Insofern könnte eine Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers an den Personalkosten für die Tunnelverkehrswarte und für die Vorhaltung der Feuerlöschfahrzeuge ge-rechtfertigt werden. Die Vorhaltung der übrigen Rettungs- und Hilfsfahrzeuge wäre dann allein von Hamburg zu finanzieren. Im Übrigen bliebe es der städtischen Feuerwehr freigestellt, einen Feuer-wehrposten im Tunnel zu stationieren (…)“.
Sollte sich im Rahmen der weiteren Prüfungen und Abstimmungen während der Ausführungspla-nung entgegen der gutachterlichen Annahmen die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Feuerwache ergeben, wäre diese von der Stadt Hamburg zu errichten und zu betreiben. Dass das in diesem Fall auch geschähe, ist angesichts der Stadt als Verpflichtete als sicher vorauszusetzen und bedarf schon von daher keiner besonderen Regelung durch Planfeststellungsbeschluss. Im Übrigen ver-hinderte auch die erforderliche Abnahme durch die nach RABT zuständige Verwaltungsbehörde, dass ein brandsicherheitstechnisch unzureichendes Tunnelbauwerk in Betrieb ginge; hierzu vgl. im Folgenden. Eines entsprechenden Vorbehaltes im Planfeststellungsbeschluss bedarf es daher nicht.
b) Selbsttätige Brandbekämpfungsanlage
Auch die von der Feuerwehr geforderte selbsttätige Brandbekämpfungsanlage muss nicht von der Vorhabensträgerin errichtet und betrieben werden.
Wie zuvor bereits geschildert, ist die Gefahrenabwehr Landesangelegenheit. Damit ist die Brandbekämpfung Aufgabe der Feuerwehr Hamburg. Eine selbsttätige Löschanlage müsste möglicherweise dann vorgesehen werden, wenn die Feuerwehr Hamburg ihre Aufgabe ohne eine solche Anlage nicht erfüllen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ausweislich der gutachterlichen Stellungnahmen sind weitere Brandschutzmaßnahmen, insbesondere aber eine selbsttätige Brandbekämp-fungsanlage schon nicht erforderlich (Sicherheitsniveau des Tunnels Stellingen im Vergleich - Parametervariationen, PTV AG, Stuttgart, 15.03.2012). Selbst jedoch, wenn abweichend hiervon zu-sätzlicher Brandschutz erforderlich wäre, ist unstreitig, dass hierfür nicht zwingend eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage erforderlich wäre, sondern dass ein hiermit verbundener Sicherheitsgewinn annähernd ebenbürtig auch durch zusätzliche Feuerwehrstandorte gewährleistet werden könnte.
Weder die RABT noch die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz sehen den Einbau einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage vor, vgl. u.a. Ziffer 6.4 RABT. Eine entsprechende Verpflichtung könnte dennoch bestehen, wenn die Brandbekämpfung ohne eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage nicht oder nicht in zureichendem Maße möglich wäre, denn die RABT sind nicht abschließend zu verstehen. So macht Ziffer 0.2 der RABT deutlich, dass die in den RABT getroffenen Festlegungen die fachtechnische Untersuchung und Planung nicht in jedem Einzelfall ersetzen können. Abweichungen von den Richtlinien bedürften einer Begründung, hierbei dürfe der in den RABT beschriebene Sicherheitsstandard nicht unterschritten werden.
Die Notwendigkeit einer Abweichung ergibt sich hingegen nicht: Die Gutachten (vgl. die Zusammenstellung der Sicherheitsbetrachtungen der PTV AG vom 18.06.2013, Ziffer 1.3.1) halten die Effizienz einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage unter Berücksichtigung der sehr hohen Investitions- und Unterhaltungskosten für zweifelhaft. Selbsttätige Brandbekämpfungsanlagen seien daher bisher nur in wenigen Fällen eingesetzt worden. Beispiele hierfür seien einzelne Tunnel in den USA, Australien, Japan, Spanien, Frankreich und auch in Abschnitten der Eurotunnel. In Deutschland sei bisher lediglich in Thüringen eine Pilotanlage mit einer Schaumlöschanlage ausgeführt worden. Derartige Anlagen könnten nur als eine risikokompensatorische Maßnahme bei Abweichungen von den in den RABT vorgegebenen Anforderungen in Betracht gezogen werden. Der Tunnel Stellingen sei jedoch RABT-konform geplant und somit kein sicherheitskritisches Bauwerk.
Zwar führt eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage zu einer Sicherheitssteigerung, die den Gutachten nach allerdings im Verhältnis zur Verkürzung des Abstandes der Notausgänge von den vorgeschrieben 300 m auf 60 m (siehe vorstehend) deutlich geringer ausfällt. Bei weiterer Berücksichtigung der hohen Kosten (zusätzliche Baukosten von ca. 30 Mio €, Unterhaltungskosten ca. 15 Mio € / 20 Jahren) erweise sich eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage eindeutig nicht als zweckmäßige Lösung.
Im am 28.09.2012 geführten Arbeitsgespräch äußerte die Feuerwehr Hamburg, dass bei einem Verzicht auf eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage am Süd- und am Nordportal des Tunnels jeweils ein Feuerwehrstandort errichtet werden müsste. Demnach kann die Feuerwehr Hamburg die ihr zugewiesene Aufgabe jedenfalls unter der Voraussetzung einer Standortoptimierung - wie immer diese genau aussehen mag - erfüllen. Bei dieser Sachlage kann die Herstellung einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage auch insoweit von der Vorhabensträgerin nicht gefordert werden. Denn dies führte dazu, dass die Aufgabe der Brandbekämpfung einschließlich der hierfür aufzuwendenden Kosten entgegen der Kompetenzordnung geregelt und die Vorhabensträgerin auf diese Weise mit Kosten belastet würde, die von der Stadt Hamburg zu tragen wären.
Vorausgesetzt, es wäre entgegen der gutachterlichen Auffassung eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage oder die Errichtung einer oder mehrerer zusätzlicher Feuerwehrstandorte erforderlich, beträfe die Entscheidung, ob zur Erfüllung der Aufgabe der Brandbekämpfung eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage oder die Errichtung einer oder mehrerer zusätzlicher Feuerwehrstandorte zu bevorzugen wäre, damit letztlich vor allem wirtschaftliche Aspekte. So führt die Feuerwehr Hamburg an, dass der Betrieb einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage langfristig günstiger wäre. Unter diesem Aspekt könnte sich der Einbau einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage auf Kosten der Stadt Hamburg anbieten. Die Vorhabensträgerin hatte während des laufenden Planfeststellungsverfahrens ihre Bereitschaft signalisiert, eine solche Anlage einzubauen, wenn die Finanzierung durch die Stadt Hamburg gesichert sei. Eine Entscheidung hierüber wurde jedoch bis zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Planfeststellungsbeschlusses nicht getroffen. Eine zukünftige Entscheidung über den Einbau einer solchen Anlage könnte ggf. zum Erfordernis einer Änderung dieses Planfeststellungsbeschlusses führen.
Ob und mit welchem Ergebnis diese Entscheidung getroffen werden wird, kann an dieser Stelle offen bleiben:
- Es wurde gutachterlich gezeigt, dass die von der Feuerwehr geforderten Maßnahmen zusätzlicher Notausgänge in den Seitenwänden, einer oder mehrerer zusätzlicher Feuerwachen sowie alternativ einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage bereits nicht erforderlich sind. Für die Anordnung einer oder mehrerer der geforderten Maßnahmen durch die Planfeststellungsbehörde mangelt es schon von daher an einem entsprechenden Rechtsgrund.
- Weiterhin wurde dargelegt, dass die geforderte Maßnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Feuerwehrstandorte selbst bei entgegen den Gutachten anzunehmender Erforderlichkeit in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg fiele.
- Schließlich wurde gezeigt, dass der Einbau einer selbsttätigen Brandbekämpfungsanlage selbst bei entgegen den Gutachten anzunehmender Erforderlichkeit weiterer Brandschutzmaßnahmen nicht zwingend ist, weil dieses Erfordernis auch durch eine oder mehrere zusätzliche Feuerwehrstandorte, zu errichten und zu betreiben von der Stadt Hamburg, abgedeckt werden könnte.
Da es bei diesen Fragen um sicherheitsrelevante Aspekte geht, hat die Planfeststellungsbehörde auch geprüft, ob für die letzten beiden Fälle - entgegen den Gutachten und damit entgegen der Planfeststellung anzunehmende Erforderlichkeit weiterer Brandschutzmaßnahmen - sichergestellt ist, dass es zu keinen Sicherheitslücken kommen kann. Die Planfeststellungsbehörde muss im Rahmen der Gesamtabwägung sicherstellen, dass die auf landesrechtlicher Zuständigkeit beruhenden Aufgaben im späteren Betrieb eingehalten werden und dass anderenfalls keine Inbetriebnahme stattfindet. Dies könnte theoretisch z. B. durch einen Baubeginnvorbehalt oder einen Betriebsbeginnvorbehalt geschehen. Dies ist hier jedoch nicht erforderlich. Zum einen wäre bei einer sich für die Stadt Hamburg ergebenden Verpflichtung, wie bereits zuvor erwähnt, als sicher vorauszusetzen, dass diese auch erfüllt würde. Im Übrigen stellen auch die Anforderungen der RABT sicher, dass der Betrieb nicht aufgenommen würde, wenn die Sicherheitslage dies nicht zuließe. So ist u. a. eine Abnahme erforderlich:
Entsprechend den RABT sowie der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes ist zur Sicherstellung des geforderten Sicherheitsniveaus für jeden in der Planung, im Bau oder im Betrieb befindlichen Tunnel eine Organisationsform erforderlich, die die in den Richtlinien definierten Aufgaben abdeckt. Für die drei geplanten Tunnelbauwerke Schnelsen, Stellingen und Altona ist der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer die nach den RABT (dort Ziffer 1.1.1) zuständige Verwaltungsbehörde (LSBG B 20) und hat im Nachgang zur Planfeststellung dauerhaft dafür zu sorgen, dass sämtliche die Sicherheit des Tunnels betreffende Anforderungen eingehalten werden und die hierzu erforderlichen Bestimmungen zu erlassen, um die Einhaltung dieser Richtlinien sicherzustellen. So ist, um einen sicheren Verkehrsablauf vor und im Tunnel zu gewährleisten, auch ein umfassendes verkehrstechnisches Konzept für das Gesamtsystem „Tunnelkette“ zu erstellen. Beim Landesbetrieb angesiedelt ist auch die Position des Tunnelmanagers gem. RABT 1.1.2 (LSBG B 244). Dieser wiederum hat gemäß RABT 1.1.3 die Stelle LSBG B 236 als von der Verwal-tungsbehörde anerkannten Sicherheitsbeauftragten benannt. Dieser koordiniert sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicher-zustellen. Er wirkt an der Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb mit. Vor Baubeginn stellt der Tunnelmanager die Sicherheitsdokumentation zusammen, die er fortlaufend aktualisiert, und zieht den Sicherheitsbeauftragten hinzu. Der Tunnelmanager reicht die Sicherheitsdokumentation zu-sammen mit der Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten und/oder der Untersuchungsstelle, sofern verfügbar, bei der Verwaltungsbehörde ein.
Die erstmalige Eröffnung des Tunnels für den allgemeinen Verkehr (Inbetriebnahme) unterliegt der Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde (Abnahme). Hierdurch ist sichergestellt, dass der Tunnel nicht in Betrieb gehen kann, wenn er nicht in durch die zuständige Stelle anerkannter Weise den sich aus den RABT ergebenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Die bereits im Planfeststellungsverfahren beteiligte, für die spätere Abnahme und insgesamt für die Tunnelsicherheit zuständige Verwaltungsbehörde (LSBG) hat im Übrigen weder zusätzliche Feuerwehrstandorte noch eine selbsttätige Brandbekämpfungsanlage gefordert.
Es ist daher nicht ersichtlich, dass es über die getroffenen Entscheidungen hinaus besonderer diesbezüglicher Regelungen oder Vorbehalte seitens der Planfeststellungsbehörde bedürfte. Ein Betrieb des Tunnels ohne ausreichenden Brandschutz kann auch so ausgeschlossen werden. Die Festlegung der über das planfestgestellte Bauwerk hinausgehend erforderlichen Maßnahmen und Ausstattungen/Anlagen und die entsprechende Abstimmung zwischen den hierfür zuständigen Stellen, insbesondere dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (dort Sicherheitsbeauftragte, Tunnelmanager, Entwurfs- und Betriebsdienstellen), können daher hier der Ausfüh-rungsplanung überlassen bleiben. Um den abschließenden Forderungen des LSBG nach der An-ordnung einer Nebenbestimmung zu entsprechen, die die Herstellung eines RABT 2006-konformen Sicherheitsniveaus sowie die Verpflichtung, die Ausführungsplanung sowie die betriebstechnische Ausstattung und die betriebliche Organisation mit dem LSBG einvernehmlich abzustimmen betrifft, ist die Nebenbestimmung unter Ziffer 2.9 ergangen.
Mehr im Planfeststellungsbeschluss A7-Ausbau Stellingen (PDF, 3,6 MB):
Planfeststellungsbeschluss A7-Ausbau in Stellingen
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Von 2011 bis 2015 gab es mehrere Berichte im NDR-Fernsehen und etlichen Zeitungen, die sich auf den Sender beziehen.
Alle fordern eine Hochdrucksprinkleranlage im geplanten Stellinger Deckel und begründen dies mit der Stellungnahme der Feuerwehr im Planfeststellungsverfahren Anfang 2011. Keiner sagt, wie viele Menschen damit zusätzlich gerettet würden (ein Kriterium für zusätzliche Maßnahmen). Gutachten, die für die Planungen und den Planfeststellungsbeschluss zugrunde lagen, werden ignoriert. Eine Elbtunnelröhre hat 2 Fahrstreifen und alle 300 Meter Fluchttüren in den Nachbartunnel. Der Tunnel in Stellingen wird 5 Fahrstreifen und einen Standstreifen in jeder Röhre haben = der Querschnitt ist 3 mal so groß wie beim Elbtunnel. Rauch und Hitze breiten sich dadurch 3 mal so langsam aus wie im Elbtunnel. In Stellingen wird der Abstand der Notausgänge 60 Meter sein (im Elbtunnel 300 Meter). Die Flucht aus dem Stellinger Tunnel dauert dadurch nur 60 Sekunden (im Elbtunnel um 300 Sek. ~ 5 Minuten)
Im Elbtunnel würde der Rauch schneller sein als flüchtende Menschen, in Stellingen ist wahrscheinlich keiner mehr im Tunnel, wenn der Rauch kommt. Vorausgesetzt, die Menschen verhalten sich richtig und flüchten, wenn sie ein Feuer erkennen, auch ohne extra Aufforderung durch die Feuerwehr.
Laut den Angaben eines Verkehrsteilnehmers beim Lkw-Brand am 31. Januar 2011 im Elbtunnel wartete er ca. 10 Minuten in seinem Auto, bevor er wegen der Rauchentwicklung und nach Aufforderung der Feuerwehr zu flüchten begann. (Quelle: abendblatt tv, bei 1 Min 15 Sek. auf der Seite mit dem Abendblatt Artikel über den Brand im Elbtunnel: www.abendblatt.de/hamburg/Lkw-Brand-in-Elbtunnel)
Fazit: Gegen falsches Verhalten von Verkehrsteilnehmern hilft keine Technik, auch keine automatische Hochdrucksprinkleranlage.
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Ausbau der A7 in Stellingen auf 6, 8 oder 10 Fahrstreifen ?
Aus dem Planfeststellungsbeschluss, Seite 164
- Einwendung: Bei dem Ausbau handelt es sich nicht um eine Erweiterung auf 8 Spuren, sondern auf 10 Spuren. Durch die Herstellung der Verflechtungsstreifen sind je Fahrtrichtung 5 vollwertige Fahrbahnen vorhanden.
Entscheidung: Die Einwendung wird zurückgewiesen. Gegenstand der Planfeststellung ist der beantragte Plan in seiner Gesamtheit. In den ausgelegten Unterlagen werden Gegenstand und Umfang des Ausbaus insbesondere im Erläuterungsbericht und in den Lageplänen ausführlich und verständlich beschrieben. Soweit der Ausbau als Erweiterung auf 6 bzw. 8 Fahrstreifen bezeichnet wird, handelt es sich dabei um die allgemein übliche und im allgemeinen Sprachgebrauch verankerte Bezeichnung der durchgängigen Fahrstreifen. Dabei werden üblicherweise weder Standstreifen noch Ein- und Ausfahrten mitgezählt. Dies gilt auch für Verflechtungsstreifen, die als eine aus Verkehrssicherheitsaspekten erforderliche Verlängerung der Ein- und Ausfahrten anzusehen sind. Es ist jedem bewusst, dass eine Autobahn über solche weiteren Streifen verfügt. Dies gilt insbesondere im städtischen Bereich, wo innerhalb relativ kurzer Abschnitte mehrere Anschlussstellen vorhanden sind und die Anordnung solcher Streifen in vielfältiger Variation erforderlich ist. Bei einem Mitzählen dieser Streifen müsste sich die Benennung des Vorhabens in kurzen Abständen ständig ändern. Es entspricht demzufolge einer praktikablen Handhabung, lediglich die an jeder Stelle vorhandenen durchgängigen Fahrstreifen zu benennen, während die Details der Planung in ausreichender und jedem verständlicher Weise in den ausgelegten Plänen dargestellt sind.
Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, wie viele Fahrstreifen tatsächlich vorhanden sind, es wird in Hamburg offiziell immer von einem Ausbau auf 8 Fahrstreifen gesprochen, obwohl es öfters nicht stimmt! Es werden nur durchgängigen Fahrstreifen mitgezählt, Ein- und Ausfahrten, Verflechtungsstreifen und Standstreifen fallen unter den Tisch (in Stellingen unter den Deckel). Wenn es jemand genau wissen will, muss man eben im Erläuterungsbericht und in den Lageplänen ausführlich und sachverständig nachlesen.
Laut Antwort soll es jedem bewusst sein, dass zusätzliche Verflechtungsstreifen vorhanden sind? Alle, die ich gesprochen habe, selbst die Mitarbeiterinnen beim A7-Infomobil (A7-Deckelmobil), haben den 5. Fahrstreifen je Fahrtrichtung im Stellinger Deckel abgestritten! Das Argument: Wenn ein 5. Fahrstreifen je Richtung da wäre, müsste er auch im Sprachgebrauch erwähnt werden! Beim 8-Streifigen A7-Ausbau gibt es deshalb keinen Verflechtungsstreifen - oder etwa doch, nur weil er in den Plänen steht?
Sie können es glauben - es wird ihn geben !
Die Fahrstreifen mit allen Verflechtungsstreifen in den Plänen, z.B. auf der Internetseite bildlich dargestellt:
www.hamburg.de/ . /grafik-deges-fahrstreifen-ausbau-30-10-2009.jpg
Tatsächliche Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen:
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Die Fahrstreifen der Ein- und Ausfahrten sind hier nicht mitgezählt. Hinzu kommen jeweils immer auf jeder Seite ein Standstreifen, auch unter dem Stellinger Deckel, was zusammen 10 Fahrstreifen + 2 Standstreifen = 12 sind.
Von Stellingen durch den Stellinger Deckel zum Dreieck Nordwest und weiter sind alle Fahrstreifen durchgängig: 2x3 gehen durchgängig weiter nach Bordesholm, die 2x2 anderen gehen durchgängig weiter nach Pinneberg = 10 durchgängige fahrstreifen ab Stellingen Richtung Norden!
In der Visualisierung der DEGES sind die 5 Fahrstreifen je Richtung anhand der Richtungsfahrbahn nach Norden zwischen Volkspark und Stellingen und im Stellinger Deckel bis weiter zum Autobahnkreuz Nordwest zu erkennen.
Die Visualisierung der DEGES auf der Internetseite der DEGES:
www.deges.de/ . /A-7-AS-Hamburg-Othmarschen-Landesgrenze-Hamburg/ . /
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Der Stellinger Deckel und das Grundwasser
Die neben den Stellinger Deckel wohnenden Stellinger wollten, dass die Oberfläche des Tunnelbauwerks ebenerdig auf gleicher Höhe wie die Grundstücke daneben verlaufen sollte. Diese Vorplanungen wurden aber vom Berliner Verkehrsministerium abgelehnt! Die Fahrbahnen hätten tiefer als der Grundwasserspiegel gelegen.
Beim Bau unterhalb des Grundwasserspiegels hätte schon beim Bau die Baugrube ständig mit Pumpen trocken gehalten werden müssen. Beim fertigen Tunnel müssten die Pumpen ebenfalls ständig weiter das Grundwasser abpumpen, damit der Tunnel nicht voll Wasser läuft. Aus Gründen des Umweltschutzes und der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten beim Bau und Betrieb wurde deshalb ein ebenerdiger Tunnel abgelehnt. Da die Höhe der Umgebung stark unterschiedlich ist, müsste die Deckeloberfläche ebenso wellig und uneben werden, eine gerade, ebenerdige Deckeloberfläche wäre damit sowieso ausgeschlossen. Die Fahrbahn im planfestgestellten Tunnel verläuft damit in etwa auf der gleichen Höhe, auf der sie sich auch heute schon befinden. Dadurch bedingt wird der Stellinger Deckel neben den angrenzenden Grundstücken über die Erdoberfläche hinausragen. Weil das Gelände auf beiden Seiten des Tunnels und im gesamten Verlauf der fast 900 Meter Länge nicht überall auf gleicher Höhe liegt, wird der Deckel überall verschieden hoch sein.
Der Stellinger Tunnel: Links im Grundwasser - rechts über dem Grundwasser.
Im Imbekstieg wird die Oberfläche des Stellinger Deckels einschließlich der Erdüberdeckung von 60 cm Höhe (am Rand) und der zur Abfangung der Erdüberdeckung erforderlichen Aufkantung am Rand von 10 cm Höhe zwischen ca. 2 m und ca. knapp 3 m hoch sein. (Die jetzige Lärmschutzwand ist 4 Meter hoch!) Für den Stellinger Deckel wird zudem von den Grundstücken zwischen 5 und 6 Meter zwischen der jetzigen Grundstücksgrenze bis zur neuen Außenseite des Deckels gebraucht. Der Abstand der Grenze des neuen Tunnelbauwerks zu den Häusern im Imbekstieg wird zwischen ca. 9 m bis und ca. knapp 13 m betragen.
Die Abstände und Höhen für die Straßen neben dem Stellinger Deckel. Alle Zahlen sind aus dem Planfeststellungsbeschluss des A7-Ausbaus, Bauabschnitt Stellingen, Seite 92 bis 94. Es sind immer die geringsten und die größten Maße angegeben.
Höhe des Deckels einschließlich der Erdüberdeckung von 60 cm Höhe (am Rand) und der zur Abfangung der Erdüberdeckung über der Grundstücksfläche erforderlichen Aufkantung.
Neuer Abstand zwischen dem Deckel und dem nächsten Punkt der Hauswand.
Entfernung, die für den Deckel gebraucht wird von der alten zur neuen Grundstücksgrenze.
Durch den neuen Deckel entfällt die heute vorhandene 4 Meter hohe Lärmschutzmauer im Imbekstieg, Schopbachweg und Olloweg. Auf Wunsch der Anwohner sollte schon 2006 im Schopbachweg und Olloweg als vorgezogene Lärmschutzmaßnahme eine 7,5 Meter hohe neue Lärmschutzmauer errichtet werden. Von diesen (inzwischen überholten) Planungen wurde nur der 7 Meter hohe und 170 Meter lange Wall nördlich der Güterumgehungsbahn gebaut. (Der Wall muss für den kommenden Ausbau wieder abgetragen werden.)
Leider sind die meisten Fernseh-, Radio- und Zeitungsberichte über den Stellinger Deckel alle unvollständig, meist einseitig, enthalten sehr oft Fehler und sind meist nur aus einer einzigen Quelle, die von den anderen nur abgeschrieben wurden. Deswegen in der Tabelle die Zahlen aller Straßen, an denen Privatgrundstücke an die Autobahn grenzen. Am Nienredder stehen Mietshäuser mit allgemeinen Rasenflächen, an den anderen Straßen befinden sich Einzelhäuser und Reihenhäuser mit einzelnen Gärten der Eigentümer.
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Der Stellinger Deckel in der Presse
Seit 2015 berichtet die Presse über den A7-Ausbau und den Stellinger Deckel. Zur Information der Bevölkerung ist das unerlässlich und wünschenswert.
Es sollte umfassend, neutral und objektiv berichtet werden.
Das wäre der Idealfall. Leider ist das beim Stellinger Deckel nicht so.
Sehr oft fehlen Details, es wird in manchen Veröffentlichungen ungenau, einseitig oder falsch berichtet. Das lag am Anfang teilweise an den unzureichenden Informationen der öffentlichen Behörden und Planer, was sich in den letzten Jahren aber gebessert hat. Später gab es andere Gründe.
Bevor etwas im Fernsehen, Zeitungen oder Internet veröffentlicht wird, sollten die Journalisten sich bei allen zur Verfügung stehenden Quellen informieren und ihre Artikel den Tatsachen entsprechend richtig und für alle verständlich veröffentlichen. Meinungen und Kommentare sollten als solche erkennbar sein. Wenn Anwohner oder Interessengruppen zu Wort kommen oder deren Meinung verbreitet wird, muss das als solches klar gekennzeichnet sein. Besonders beim Stellinger Deckel ist dies in vielen Fällen nicht der Fall.
Einseitige und unvollständige Berichterstattung:
Im Zusammenhang mit dem Stellinger Deckel wird überwiegend nur über den Imbekstieg berichtet.
Warum wird nur über den Imbekstieg berichtet? Die Betroffenheit in anderen Straßen ist teilweise größer als im Imbekstieg (siehe oben). Neben dem zukünftigen Stellinger Deckel befinden sich noch weiter Straßen, an denen die betroffenen Anwohner ebenfalls Teile ihrer Grundstücke für den A7-Ausbau abgeben müssen: Olloweg, Schopbachweg und Nienredder. An der Kieler Straße ist das Grundstück einer Versicherungsgesellschaft betroffen, am Theodor Schäfer Damm sind keine Privatgrundstücke.
Falsche Angaben: (eine kleine Auswahl)
Die Häuser im Imbekstieg sollten nach verschiedenen Artikeln alle abgerissen werden (nur ein Wunsch einiger Anwohner, um ihre Häuser komplett verkaufen zu können).
Die Häuser sind in der Bauzeit unbewohnbar und stark gefährdet (Mehrere Gutachten sagen etwas anderes.). Die Behörden wollen die Grundstücke zwangsenteignen (Diese Behauptung wurde immer nur gegen die Behörden und den A7-Ausbau verwandt. In allen Veröffentlichungen der Behörden und Planer wird betont, das die benötigte Grundfläche abgekauft werden solle und die Belastungen und Einschränkungen der Anwohner angemessen entschädigt wird.).
Die Sicherheit im Stellinger Tunnel ist nicht gegeben wegen Feuergefahr und fehlenden Fluchtwegen nach oben (durch den breiteren Tunnelquerschnitt und kürzeren Abständen zu den Fluchttüren ist eine höhere Sicherheit für die Fahrzeuginsassen bei möglichen Unfällen im Tunnel gegeben. Selbst die Feuerwehr bestätigt bei Gesprächen zum Planfeststellungsbeschluss die Sicherheit. Die Vorschriften für Straßentunnel werden mehr als erfüllt. (Einzelheiten, siehe oben)).
Alle Häuser (in einigen Artikeln bis zu 44) im Imbekstieg werden verkauft (im Hamburg Journal vom 24.8.2015) (Es gibt nur 38 Häuser auf der Autobahnseite im Imbekstieg ungrade Hausnummern. Nur 2/3 der Eigentümer waren in der Interessengemeinschaft, nur Mittglieder der Interessengemeinschaft hatten gegen den A7-Ausbau geklagt. Richtig ist: Es verkaufen nur ein Teil der Anwohner ihre Häuser komplett, nicht alle, wie gemeldet wurde. Etliche geben nur den für den Stellinger Deckel notwendigen Grundstücksteil ab und bleiben hier wohnen.)
Meldungen und Berichte werden ungeprüft abgeschrieben:
In sehr vielen Zeitungsberichten steht im Zusammenhang mit dem Stellinger Deckel: wie der NDR berichtete oder wie NDR 90,3 berichtete. Die Folge: Meist wird nur das, was der NDR sendet, schreibt und veröffentlicht, wird in den Zeitungen als Nachricht weitergegeben. Nur eine einzige einseitige Quelle mit ihren vielen Fehlern wird fast überall als Information gehandelt. Das ist kein Journalismus! Das wirkt meinungsbildend, nicht informierend!
Veröffentlichung von Kaufsummen bei privatrechtlichen Verträgen ist nicht akzeptabel!
Im NDR und nachfolgend bei anderen Veröffentlichungen wurden Kaufpreise für die Häuser genannt. Für jedes Haus wird mit der DEGES, der Stadt oder der Saga ein individueller Vertrag geschlossen. Da die Verträge privatwirtschaftlicher Natur sind, ist die Veröffentlichung nicht zulässig. Die pauschalen Summen, die veröffentlicht wurden, sind nicht korrekt und gehen auch nur die Vertragspartner etwas an. Die Anwohner werden beim Erwerb einer anderen Immobilie dadurch möglicherweise geschädigt und sollten ihre Konsequenzen daraus prüfen. Hier wurde die Verschwiegenheit, zu der sich alle Verhandlungspartner verpflichtet haben, durch den NDR gebrochen!
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Die A7-Brücke der Straße Niendorfer Gehege
Die Brücke der Straße Niendorfer Gehege über die Autobahn A7 muss im Zuge des A7 Ausbaus neu gebaut werden, weil die bestehende Brücke nicht lang genug ist und damit nicht über die verbreiterte Autobahn reicht. Um den Verkehr so wenig wie möglich zu behindern, wird erst eine neue längere Brücke nördlich der alten gebaut. Wenn die neue Brücke fertig ist, wird die Fahrbahn der Straße Niendorfer Gehege zur neuen Brücke verschwenkt. Danach kann die alte Brücke abgebrochen werden. Dadurch kann die Sperrung oder eine der Straße Niendorfer Gehege auf ein Minimum verkürzt werden. Eine weitere Behinderung durch einspurige Verkehrsführung wie bei den Behelfsbrücken für den Wördemanns Weg, Frohmestr. oder Heidlohstr. wird dadurch ausgeschlossen.
Vorbereitungen: Seit Anfang 2015 laufen die Vorbereitungen zum Neubau der Brücke. Neben der Autobahn und dem Abhang seitlich der Rampen zur Brücke wurden alle Bäume gefällt und das Buschwerk entfernt. Einige Flächen neben der Autobahn wurden für eine Baustelleneinrichtungsfläche planiert.
Neubau der A7 Brücke Niendorfer Gehege: Der eigentliche Neubau der Brücke soll voraussichtlich Mitte 2015 beginnen. Der Brückenneubau soll bis zum März 2016 abgeschlossen sein. Erst wenn die neue Brücke fertig ist und die alte abgerissen wurde, ist darunter Platz für den A7 Ausbau. Um die Autobahnverbreiterung nicht zu behindern, muss der Platz dafür vorhanden sein, was jetzt noch nicht der Fall ist. Der frühest mögliche Termin für den Ausbau der A7 zwischen der Kieler Straße und dem Autobahndreieck Nordwest und dem Stellinger Deckel ist das Frühjahr 2016. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Voraussetzungen dafür erfüllt sein, wie der Brückenneubau der Straße Niendorfer Gehege.
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Zeitschiene des Stellinger Deckels
Die Forderung eines Stellinger Deckels gibt es seit bestehen der Autobahn A7
2.3.1971 Öffentliche Erörterung der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn Hamburg – Flensburg, Abschnitt „Westliche Umgehung Hamburg“ (zwischen der Kieler Straße in Hamburg Stellingen bis zum Autobahn-Dreieck Hamburg-Nordwest). In dieser Erörterung wird von Anwohnern aus dem Imbekstieg ein Autobahndeckel in Stellingen gefordert. Diese Überdeckelung wird von den Behörden aber abgelehnt, weil er „unverhältnismäßig hohe Aufwendungen“ erfordern würde. Selbst jede Art von anderen Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner werden abgelehnt, da sie beim Bau von Autobahnen nicht vorgeschrieben sind.
10.3.1972 Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn Hamburg – Flensburg, Abschnitt „Westliche Umgehung Hamburg“ Alle Einwendungen werden abgelehnt. Ein Autobahndeckel und andere Lärmschutzmaßnahmen werden ebenfalls abgelehnt. Nach § 80 VwGO wird die sofortige Vollziehung des Beschlusses angeordnet.
20.11.1973 Die Autobahn A7 wird aus Richtung Norden bis Bahrenfeld für den Verkehr freigegeben. Die Häuser am Imbekstieg stehen 16 - 18 Meter von der ungeschützten Stützmauer der A7 entfernt. Lediglich die alten Maschendrahtzäune der Grundstückseigentümer trennen die Anwohner vom 5 - 6 Meter tiefen Abgrund, in dem die Autobahn verläuft.
Die ebenfalls fertige AS-Bahrenfeld bleibt geschlossen. Laut Bezirk Altona sollen Ottensens Straßen dem erwartenden Verkehr nicht gewachsen sein. Der Hamburger Senat bestätigte die Meinung Altonas, zum Nachteil des Bezirks Eimsbüttel mit der AS-Stellingen und der Kieler Straße. Das Motto: Was so lange ging, kann auch weitergehen. (DIE ZEIT, 07.12.1973)
PS: Bis heute (2015) wird eine Stellinger Ortsumgehung durch das Gewerbegebiet Holstenkamp und Schnackenburgalle in Bahrenfeld/Altona zum Lärmschutz der Stellinger Wohngebiete neben der Kieler Straße in Stellingen/Eimsbüttel abgelehnt. Der Aufwand und die Kosten wären zu hoch für den (errechneten, bis 5000 Fahrzeuge täglich) Nutzen.
10.1.1975 Der neue Elbtunnel wird von Bundeskanzler Helmut Schmidt eingeweiht. Der Elbtunnel ist für 60000 – 70000 Pkw und Lkw ausgelegt. Am Anfang fahren nur 56000 Fahrzeuge durch den Tunnel. 2006 sind es im Durchschnitt 122000, auf der A7 in Stellingen bis 150.000.
1974 - 1975 Klagen für einen Lärmschutz für die Anwohner an der A7 in Stellingen. Die Behörden verpflichten sich, bei einem Lärmpegel von über 65 dB(A), eine Lärmschutzmauer zu bauen. Berechnungen ergeben einen weit darüber liegenden Wert.
17.9.1975 Öffentliche Erörterung der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn Hamburg – Flensburg, Abschnitt „Westliche Umgehung Hamburg“ zwischen Wördemanns Weg und Güterumgehungsbahn.
24.12.1975 Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn Hamburg – Flensburg, Abschnitt „Westliche Umgehung Hamburg“ zwischen Wördemanns Weg und Güterumgehungsbahn.
1976 Die 4 Meter hohen Lärmschutzmauern zur Autobahn A7 am Olloweg, am Schopbachweg und am Imbekstieg werden gebaut. Sie sollen eine Lärmminderung von ca. 10 dB(A) bringen.
1977 91000 Kfz auf der Autobahn A7 in Hamburg nördlich der Autobahnausfahrt Stellingen. Der Lärm beträgt ohne Lärmschutz an die 75 dB(A).
1.-2.9.1980 Trotz der Lärmschutzmauern ist es hinter der 1976 gebauten 4 Meter hohen Lärmschutzmauer sehr laut. Wegen erneuter Klagen der Anwohner werden Lärmmessungen durch den TÜV vorgenommen. Der berechnete äquivalente Dauerschallpegel durch Verkehrslärm im Imbekstieg: am Tag: 66,6 dB(A) , und in der Nacht; 64 dB(A)
1985 Der Bundestag beschließt mit „höchster Dringlichkeitsstufe“, bis 2000 die vierte Elbtunnelröhre bauen zu lassen.
1988 Planfeststellungsverfahren zum Bau der 4. Elbtunnelröhre. Die Überdeckelung der A7 vom Elbtunnel bis zum Holstenkamp wird wegen zu hoher Kosten verworfen.
17.5.1989 Die Initiative Stellinger Bürger gegen Autobahnlärm fordert die Überdachung der A7 nördlich der Kieler Straße. Der Lärm erreicht bereits 99 dB(A). Laut kompetenter Fachleute sind die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nur mit einer Überdachung erreichbar. (aus einer Zeitungsmeldung)
16.8.1990 Planfeststellungsbeschluss zum Bau der 4. Elbtunnelröhre.
März 1992 Die Bezirksversammlung in Altona fordert eine Überdeckelung Autobahn A7.
15.6.1994 Eröffnung des Anschlusses der BAB 23 zur BAB 7.
1997 Eine im Gespräch befindliche Überdeckelung der Autobahn in Hamburg Stellingen wurde wegen zu geringem Verkehrsaufkommen von den Behörden verworfen (ca. 130.000 Fahrzeugen und über 100% Auslastung sind eine zu geringe Auslastung???)
7.2.1997 Plangenehmigung für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn in Stellingen zwischen der Autobahnauffahrt Hamburg Stellingen und der Brücke Wördemanns Weg. Der bisher ungeschützte Autobahnteil zwischen Kieler Straße und Wördemanns Weg erhält eine Lärmschutzmauer.
10.9.2002 In einem Hamburger Abendblatt / Norddeutschland - Artikel wird der Ausbau der Autobahn A7 in Hamburg von 6 auf 8 Fahrstreifen angekündigt. Die Bauarbeiten sollen laut schleswig-holsteinischem Verkehrsministerium von 2006 bis 2010 dauern. Die Trasse soll teilweise unter einem Dach verlaufen, um Anwohner vor zusätzlichem Lärm zu schützen.
27.10.2002 Die 3096 Meter lange 4. Elbtunnelröhre wird eröffnet und am 28.10.2002 dem Verkehr übergeben. Der Weichenbereich vor dem Tunnel ist nach Norden verschoben.
3.6.2003 Pressemeldung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003. Der Entwurf wird vor der Sommerpause 2003 vom Bund beschlossen: Im „Vordringlichen Bedarf“ sind als neue Vorhaben unter anderem der 8 streifige Ausbau der Autobahn BAB 7 von Othmarschen bis Autobahndreieck Hamburg Nordwest und der 6 streifige Ausbau bis zum Bordesholmer Dreieck (A-Modell gemeinsam mit Schleswig-Holstein) aufgenommen.
Die BSU beginnt mit den Planungen zum A7-Ausbau. In Stellingen und ganz Hamburg wird der Lärmschutz aber nur mit Lärmschutzmauern und Wällen geplant.
2005 140.000 Kfz auf der Autobahn A7 in Hamburg Stellingen. Der Lärm auf den Grundstücken im Imbekstieg trotz 4 Meter hohen Lärmschutzmauer ~ gesundheitsschädliche 70 dB(A)
16.12.2005 Gründung der Initiative „Stellinger Deckel“ durch Anwohner des Imbekstiegs und anderer Stellinger Bürger. Das Ziel ist die Überdeckelung der verbreiterten Autobahn im Bereich Hamburg Stellingen zwischen der Autobahnauffahrt Stellingen (Kieler Straße) und der Güterumgehungsbahn.
21.11.2005 – Mitte Januar 2006 Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt „Lärmschutzwall Schopbachweg“. Dieser Bauabschnitt beinhaltet das Aufschütten eines 170 m langen und 7 m hohen Erdwalls auf der westlichen Seite der Autobahn A7 in Fahrtrichtung Süden, nördlich der Güterumgehungsbahnbrücke. Am Olloweg und Schopbachweg sind 7 Meter hohe Lärmschutzwände geplant, die 2006 gebaut werden sollten. Der Bau dieser Lärmschutzwände unterbleibt wegen der laufenden Planungen zum A7-Ausbau.
05.03.2007 In der Ortsausschusssitzung im Stellinger Rathaus wurde der Antrag zur Forderung eines Autobahndeckels in Stellingen einstimmig angenommen.
03.07.2007 Die Hamburger Lärmkarte wird gemäß einer EU-Richtlinie erstellt. In dieser Lärmkarte sind in Stellingen neben der Autobahn über 70 dB(A) verzeichnet.
01.08.2007 Gemäß Beschluss der Hamburger Bürgerschaft tritt Hamburg am 30.8.2007 der DEGES bei und wird Mitgesellschafter. Hamburg nimmt als erstes westliches Bundesland die Dienstleistungen der DEGES in Anspruch. Mit einem Immissionsschutz-Konzept für den geplanten Ausbau der A7 startet die Zusammenarbeit.
21.12.2007 Die DEGES stellt ihre Studie zur Autobahnverbreiterung vor. Das Ergebnis: Der Lärm in Stellingen ist so stark, dass nur ein Deckel von der Kieler Straße bis zur Güterumgehungsbahn den Lärmschutz gewährleistet. Keine andere Lärmschutzmaßnahme kann in Stellingen den Lärm auf die vorgeschriebenen Grenzwerte reduzieren. Das bedeutet: Kein Stellinger Deckel = kein A7-Ausbau = dauerhafter Stau für unabsehbare Zeit auf der A7.
In Bahrenfeld ist ein kürzerer Deckel geplant. An der übrigen Strecke reichen laut DEGES Studie Galerien und Lärmschutzwände aus.
03.03.2009 Mitteilung des Senats Hamburgs an die Bürgerschaft über den Ausbau der BAB A7 – Städtebauliche und landschaftsplanerische Optimierung; Deckelergänzung und Deckelnutzungen. Die Drucksache 19/2471 enthält erstmals genauere Angaben über den Zeitplan, die Verwertungsflächen zur Finanzierung des Hamburger Kostenanteils und der vorgesehenen Deckelergänzungen.
08.05.2009 Info-Veranstaltung im Haus der Jugend in Stellingen über den Ausbau der A7 und den Stellinger Autobahndeckel. Projektleiter Herr Wiemer von der BSU informiert über die Planungen. Die ursprünglichen Pläne der BSU mit Lärmschutzmauern sind verworfen. Genaue Einzelheiten sollen erst bekannt gegeben werden, wenn die Pläne fertig und vom Bund genehmigt sind.
27.06.2009 Gründung des „Stellingen Bürgerkomitees“ durch die örtlichen politischen Parteien, Vereinen, Initiativen und von der Autobahnverbreiterung betroffenen Bürgern.
Das Ziel: Die Probleme im Stadtteil Stellingen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der BAB 7 in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, zwischen Bürgern und Behörden zu vermitteln und an den Lösungen mitzuwirken.
20.10.2009 Der Stadtplanungsausschuss Eimsbüttel wird von Vertretern der BSU über die zukünftig beabsichtigte Zusammenarbeit der BSU mit den Bezirken informiert. Außerdem wurde über den derzeitigen Sachstand der Planungen der Autobahndeckel in Stellingen und Schnelsen berichtet.
19.01.2010 Der Stadtplanungsausschuss Eimsbüttel wird von Vertretern der BSU über den aktuellen Planungsstand des A7 Ausbaus und dem dazugehörigen Lärmschutz informiert.
09.02.2010 Informationsveranstaltung der BSU zum Ausbau der A7 und den Autobahndeckeln in Stellingen und Schnelsen im Haus der Jugend in Stellingen.
25.02.2010 Infoveranstaltung der BSU für die direkten Anwohner der A7 in Stellingen, die durch eine Flächeninanspruchnahme für den A7-Ausbau und dem Stellinger Deckel betroffen sind.
02.03.2010 Ideenbörse zur geplanten Deckelnutzung über der A7 in Stellingen und Schnelsen im Haus der Jugend in Stellingen. Es nehmen Stellinger und Schnelsener Bürger, Vertreter von Initiativen, Vereinen, Parteien und Schulen teil.
März – Mai 2010 Einzelgespräche der BSU und der DEGES mit den direkten Anwohnern der Autobahn BAB 7 in Stellingen.
11.06.2010 Demonstration in Stellingen durch das Bürgerkomitee Stellingen unter dem Motto: „Deckel drauf – Verkehr raus“. Öffentlichkeit und Behörden sollen auf noch nicht gelöste regionale Verkehrsprobleme im Zusammenhang mit der BAB 7 Verbreiterung aufmerksam gemacht werden.
08.07.2010 Preisgerichtssitzung der Arbeiten des freiraumplanerischen Wettbewerbs der Deckelnutzung der Autobahndeckel BAB 7 in Stellingen und in Schnelsen.
1. Preis für Stellingen: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
1. Preis für Schnelsen: POLA Landschaftsarchitekten, Berlin.
22.07. – 27.08.2010 Öffentliche Ausstellung der Arbeiten des freiraumplanerischen Wettbewerbs der Deckelnutzung der Autobahndeckel BAB 7 Stellingen und Schnelsen in der BSU, Stadthausbrücke 8.
23.08.2010 BSU Veranstaltung für die Initiativen zu den Wettbewerbsarbeiten der Deckelnutzung.
31.08.2010 Sitzung des Eimsbüttler Stadtplanungsausschusses. Herr Wiemer und Frau Störmer (BSU) berichten über den Bauablauf des A7 Ausbaus und den Ergebnissen des Deckelwettbewerbs.
04.11.2010 Informationsveranstaltung der BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) für die vom Ausbau der A7 durch Flächeninanspruchnahme betroffenen direkten Anlieger der Autobahn im Bereich des künftigen Stellinger Deckels.
16.11.2010 Öffentliche Informationsveranstaltung der Bundesfernstraßenverwaltung über über den Inhalt der bevorstehenden Planfeststellung zum Ausbau der A7 in Stellingen im Haus der Jugend in Stellingen.
16.11.2010 Öffentliche Plandiskussion des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 65 im Haus der Jugend in Stellingen. Dieser enthält die Gestaltung und Nutzung des Stellinger Deckels.
30.11.2010 Öffentliche Plandiskussion des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 64 sowie für die parallel laufenden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Das Gebiet vom B-Plan Stellingen 64 ist der Kleingartenverein 340, Gartenfreunde Wittkamp e.V. am Spannskamp. Die Fläche des Kleingartenvereins soll als Verwertungsfläche für die längeren A7 Deckel in Schnelsen und Bahrenfeld verkauft werden. Der Kleingartenverein soll dafür auf den Stellinger Deckel über der Verbreiterten A7 umziehen.
14.12.2010 Sitzung des Stellinger Bürgerkomitees mit dem Eimsbüttler Bizirksamtsleiter Dr Torsten Sevecke. Gespräch über den Lärmschutz, den Stellinger Deckel und die Schließung des Stellinger Kundenzentrums.
17.01.2011 Planfeststellungsverfahren zum 8-streifigen Ausbau der A7 in Hamburg Stellingen zwischen der Anschlussstelle Volkspark und dem Autobahndreieck Nordwest beginnt. In Stellingen ist es tatsächlich aber ein 10-streifiger Ausbau, da noch 2 Regionalfahrstreifen hinzugekommen sind.
24.01.2011 Die Hamburger Kommission für Stadtentwicklung führt über den Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 65 (Deckel Stellingen) – Unterrichtung über die öffentliche Plandiskussion und Erörterung des Ergebnisses“ eine öffentliche Beratung durch.
21.03.2011 Die erste Sperrung der A7 im Zusammenhang mit dem geplanten Autobahnausbau. Die Autobahn wird wischen der Anschlussstelle Stellingen und dem Autobahndreieck Nordwest Nachts für 4 Stunden voll in beiden Richtungen gesperrt. Ein Beleuchtungsmast im Bereich der Güterumgehungsbahnbrücke muss entfernt werden.
11.04.2011 Der Hamburger Senat beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für Stellingen 65 (Deckelgestaltung auf dem Stellinger Deckel). Der Beschluss wird am 29.4.2011 im Amtlichen Anzeiger Nr. 33 veröffentlicht.
05.05.2011 Herr Wiemer, Projektleiter für den A7 Ausbau und Frau Decken vom Amt für Landes- und Landschaftsplanung, zuständig für die Deckelgestaltung, beide von der BSU, auf der Sitzung des Stellinger Bürgerkomitees im TSV-Heim, Sportplatzring 47, in Stellingen.
05.09.2011 Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A7 im Planungsabschnitt Hamburg-Stellingen.
06. - 08.09.2011 Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von privaten Einwendungen und Bürgern in der Julius Leber Schule in Schnelsen im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A7 Planungsabschnitt Hamburg-Stellingen.
13.09.2011 Die DEGES schreibt die SiGeKo-Leistungen für den Ausbau der A7, Bauabschnitt Stellingen, von der Anschlussstelle-Volkspark bis zum Autobahndreieck-Nordwest aus (SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination). Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 27.10.2011. Die Vertragslaufzeit ist auf 65 Monate ab Auftragsvergabe festgelegt.
17.1.2012 Vertreter der DEGES, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) informieren den Verkehrsausschuss vom Bezirk Eimsbüttel über die Planänderungen in den Planfeststellungsverfahren der A7 in Stellingen und Schnelsen.
27.2.2012 Informationsveranstaltung der BWVI für die direkten Anlieger der A7 in Stellingen, die vom Ausbau der Autobahn betroffen sind.
23.3.-26.3.2012 Die A7 wird von 22:00 Uhr am 23.3. bis um 6:00 Uhr am 26.3. zwischen der AS Stellingen und dem Autobahndreieck Nordwest in beiden Richtungen voll gesperrt. Eine neue 50 Meter lange und 255 Tonnen schwere Brücke wird für die Güterumgehungsbahn gebaut. Die alte nur 35 Meter lange Brücke ist für die zu verbreiternde Autobahn zu kurz. Die Kosten für die neue Brücke betragen 4,5 Millionen €uro. Direkt neben der neuen Brücke soll der zukünftige Stellinger Deckel beginnen.
04.04.2012 Die konstituierende Sitzung des neuen Fachausschuss A7 Deckel findet im Bezirk Eimsbüttel statt. Der neue Ausschuss soll für die verkehrlich notwendigen Lenkungsmaßnahmen während und nach den Baumaßnahmen auf der BAB 7 in den Bereichen Stellingen, Eidelstedt und Schnelsen zuständig sein.
23.4.-22.5.2012 Im Planfeststellungsverfahren zum A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen werden die geänderten Pläne ausgelegt. Einwendungen können nur gegen die Änderungen der Pläne erhoben werden.
12.+13.9.2012 Erörterungstermin der Einwendungen zu den Planänderungen im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A7 im Abschnitt Stellingen.
31.10.2012 Sitzung des A7-Deckel-Ausschusses in Eimsbüttel mit Referenten der DEGES und der LSBG
5.2013 Aufgrund von ungenügendem Lärmschutz vor dem Baulärm beim geplanten A7-Ausbau ist eine 2. Planänderung im Planfeststellungsverfahren in Stellingen notwendig geworden. Anstelle eines normalen Bauzauns soll jetzt eine 6 Meter hohe provisorische Lärmschutzwand die Anwohner vor dem Verkehrs- und Baulärm in der 4-jährigen Bauzeit schützen.
23.8.2013 Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt Stellingen beim geplanten A7-Ausbau auf in Stellingen mit der Langenfelder Autobahnbrücke und dem Stellinger Deckel. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird ebenfalls angeordnet. Für den Stellinger Deckel wird die sofortige Vollziehung ausgesetzt.
3.9.2013 Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Stellingen wird im Amtlichen Anzeiger Nr. 70 veröffentlicht.
Einige Anwohner neben dem Stellinger Deckel reichen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum A7-Ausbau in Stellingen und dem Stellinger Deckel beim Oberverwaltungsgericht in Leipzig ein. Bis zu einem Urteil besteht für den Stellinger Deckel damit noch kein Baurecht.
10.9. - 23.9.2013 Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Stellingen wird in den Bezirksämtern Eimsbüttel und Altona öffentlich ausgelegt.
15.10.2013 Informationsveranstaltung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der BSU und des Bezirksamtes Eimsbüttel über den Planfeststellungsbeschluss zum A7-Ausbau und zur Gestaltung des Stellinger Deckels.
5.5.2014 Ab Mitternacht wird auf der Langenfelder Brücke im Verlauf der A7 eine Baustelle eingerichtet. Es ist der Beginn der 4 Jahre Bauzeit in der die vorhandene Brücke abgebrochen und neu gebaut werden soll.
10.-11.7.2014 Der Verkehr Richtung Norden wird ab Volkspark auf die Gegenfahrbahn geführt. Ab jetzt verlaufen beide Fahrtrichtungen mit insgesamt 6 eingeengten Fahrstreifen auf der westlichen Hälfte der Langenfelder Brücke. Die östliche Seite ist jetzt Verkehrsfrei. Die östliche Langenfelder Brücke wird in den nächsten 2 Jahren abgerissen und breiter mit Lärmschutzwänden neu gebaut.
Dezember 2014 In einer Verhandlungsgruppe zwischen der BWVI, Anwohnern und Gutachtern wurden die Werte für Grundstücke und Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau des Stellinger Deckels ermittelt auf deren Grundlage die Behörden Angebote für Entschädigungen oder Abkauf von Grundstücken erarbeiten will.
1. - 6.2015 Die Brücke Wördemanns Weg über die A7 in Stellingen wird halbseitig gesperrt. Der Grund sind Bauarbeiten von Hamburg Wasser. Eine Abwasserleitung wird außerhalb der Brückenfundamente unter der A7 neu verlegt.
Ebenso müssen alle anderen Kabel und Leitungen von der brücke in eine provisorische Leitungsbrücke neben der bestehenden Brücke umverlegt werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
2016 Frühest möglicher Baubeginn des Stellinger Deckels. Voraussetzung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die Klagen der Anwohner zurückweist oder das Zurückziehen der Klagen durch die Anwohner.
24.6.2015 Die Brücke Wördemanns Weg über die A7 in Stellingen wird erneut für Bauarbeiten halbseitig gesperrt. Eine dickes Stahlrohr wird als provisorische Leitungsbrücke in 5 Meter Höhe über die A7 gebaut.
24.6.2015 Pressemitteilung Nr. 67/2015 des Bundesverwaltungsgerichts:
Autobahn A 7 Hamburg: Letzte Klagen zurückgenommen. Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Ausbau der Bundesautobahn A 7 in Hamburg (Bauabschnitt Stellingen) ist insgesamt gütlich beigelegt. Der für den 27. August 2015 vorgesehene Verhandlungstermin wurde aufgehoben.
www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=67
26.10. - 27.11.2015 Der Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 65 wird öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan-Entwurf soll die Gestaltung mit Kleingartenverein und Deckelpark auf dem Stellinger Deckel regeln.
21.8.2015 Nach der Rücknahme aller Klagen der Anwohner gegen den Stellinger Deckel wird der Planfeststellungsbeschluss für den A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen bestandskräftig.
22.12.2015 Der Auftrag für den Bau des Stellinger Deckels wird an die ARGE Tunnel Stellingen, bestehend aus der Hochtief Infrastructure GmbH und der Franki Grundbau GmbH & Co. KG, vergeben.
Februar 2016 Arbeiten für den Stellinger Deckel beginnen mit dem Fällen der Bäume neben der Lärmschutzmauer im Nienredder.
April 2016 Beginn der Bauarbeiten der provisorische 6 Meter hohen Lärmschutzwand im Nienredder und Abriss der alten Lärmschutzmauer.
29.4.2016 Der feierliche Baubeginn des Stellinger Deckels. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt,Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch und der Technische Geschäftsführer der DEGES eröffneten mit jeweils einer Ansprachen und dem symbolischen Knopfdruck die Bauarbeiten zum Tunnelbauwerk über der A7 in Stellingen.