Auslegung der 1. Planänderungen
im A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen.
Die Pläne für die 1. Planänderungen lagen vom 23. April bis zum 22. Mai 2012 in Altona und Eimsbüttel aus. Alle Betroffene, Anwohner und Interessierte konnten sich die Pläne ansehen.
Die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren im Planabschnitt Stellingen
werden öffentlich ausgelegt, hier im Rathaus Altona
Im Gegensatz zur Auslegung am Beginn des Planfeststellungsverfahrens mit 12 Ordnern liegen jetzt nur 4 Ordner aus. Es sind Übersichtspläne mit den Änderungen gegenüber den ersten Plänen enthalten. Man braucht deswegen nicht alles überprüfen. Die Einwendungen sind jetzt auch nur gegenüber den Änderungen möglich. Die alten Einwendungen bleiben aber Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Zudem hatten die Betroffenen Anwohner vorab Informationen vom Vorhabensträger bekommen.
Die Planänderungen passen in nur vier Ordner
In den Plänen sind beispielsweise die Höhen des Stellinger Deckels über der Umgebung in ganzer Länge enthalten. Sie liegen im Imbekstieg zwischen 1,89 m bis 3,09 m. inklusive der Nischen im Tunnel für Lichtzeichen, Hinweisschildern und Ventilatoren. Es gibt keine meterhohen Erhöhungen, wie sie lautstark von einigen befürchtet wurden. Im Schopbachweg ragt der Deckel an einigen Stellen bis über 4 m über die Umgebung heraus und steht nur ca. 5 m von den Häusern entfernt (im Imbekstieg ist die geringste Entfernung ca. 10 m). Alle Anwohner haben zudem vorab schon Pläne mit der Situation auf ihren eigenen Grundstücken bekommen.
Der Plan vom Stellinger Deckel befindet sich auf mehreren Blättern
Weiter ist den Plänen zu entnehmen, wie die Behelfsbrücke für den Wördemanns Weg aussehen soll und wie sie hergestellt wird. Im Prinzip ähnlich, wie die Brücke für die Güterumgehungsbahn im vergangenen März. An der Ecke Wördemanns Weg und Olloweg kommt ein Treppenhaus zur Richtungsfahrbahn nach Süden und im Betriebsgebäude am Anfang des Theodor Schäfer Damms eine Treppe zur Richtungsfahrbahn nach Norden. Damit gibt es in der Mitte des Tunnels zusätzlich zu den Fluchttüren zur Gegenfahrbahn auch zwei Ausgänge nach draußen. Die Vorhandenen Lärmschutzwälle und Wände am Theodor Schäferdamm und hinter der Güterumgehungsbahn werden zurückgebaut. Am Theodor Schäferdamm wird die Tunneloberfläche einen ebenerdigen Übergang zur Straße erhalten. Der Wall hinter der Güterumgehungsbahn ist der verbreiterten Autobahn im Wege, er wird durch eine neue Lärmschutzwand am Rand der ausgebauten A7 ersetzt. Auf der jetzigen Wiese dahinter wird ein neues Regenrückhaltebecken angelegt.
Einzelne Details mit genauer Ortsangabe sind auf den Plänen
Wenn sich alle die Pläne ansehen würden, bekämen alle einen eigenen Eindruck der tatsächlichen Pläne und dem zukünftigen Stellinger Deckel und sind damit nicht mehr auf die teilweise fantasievollen Gerüchte angewiesen. Dann kann man über Fakten und tatsächlichen Belastungen miteinander reden, um die wirklichen Probleme anzugehen. Dazu gehört immer noch der Baulärm, der laut Baulärmuntersuchung der Fa. Obermeyer Planen + Beraten GmbH zeitweise über 10 dB(A) über dem Eingreifwert liegen soll. Ebenso die erst kürzlich durch den Bundesverkehrsminister geänderte Reihenfolge der Bauabschnitte. Jetzt soll der Abschnitt in Schnelsen zuerst gebaut werden und nicht der am stärksten belastete in Stellingen. Die Folge wird sein, dass später über den fertigen Teil in Schnelsen schneller mehr Fahrzeuge zur Baustelle in Stellingen gelangen können, der Stau und die damit verbundenen Probleme werden so noch gesteigert. Durch den geänderten Bauablauf wird die Bauzeit zudem in die Länge gezogen.
Die Pläne für die geänderte Anschlussstelle Stellingen wurden auf der letzten Sitzung des Bürgerkomitees ausführlich erläutert. Die Umbaumaßnahmen für die Kreuzung Kieler Straße/Sortplatzring sollen zur nächsten Sitzung bekannt sein. Man kann gespannt sein, wie die Kreuzung „ertüchtigt“ werden soll, um den noch stärkeren Verkehr zu bewältigen.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Planänderungen zum A7 Ausbau
im Abschnitt Stellingen werden ausgelegt.
Anzeige im Amtlichen Anzeiger Nr. 28 vom 10. APRIL 2012, Überschrift:
Planfeststellungsverfahren für die 6-/8-streifige Erweiterung der A 7, Planungsabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest – Beantragung von Planänderungen –
Die geänderten Planunterlagen werden
vom 23. April 2012 bis zum 22. Mai 2012
zur Einsicht ausgelegt.
Die Orte, an denen die Pläne ausliegen:
Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 66, 20144 Hamburg, Raum 306
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr;
(an Feiertagen ist das Haus geschlossen)
und
Bezirksamt Altona, Altonaer Rathaus
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg, Raum 342
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(an Feiertagen ist das Haus geschlossen).
Einwendungen gegen die Planänderungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden. Einwendungen sind allein gegen die Änderungen zu richten. Hinsichtlich des ursprünglich ausgelegten Inhalts der Planung ist die Einwendungsfrist verstrichen. Die insoweit bereits jetzt bei der Planfeststellungsbehörde vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen bleiben Bestandteil des Verfahrens und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sollen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen gegen die Änderungen mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, den Personen, die Einwendungen gegen die Änderungen erhoben haben, erörtert werden. Mit denjenigen Betroffenen, die vom Erörterungstermin im September 2011 auf Grund der fehlenden Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger nicht erfahren und deshalb nicht daran teilgenommen haben, können auch die ursprünglich erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
Die genauen Bedingungen und alles weitere zu den Planänderungen sind im
Amtlichen Anzeiger Nr 28, 2012 ab Seite 639 nachzulesen.
Der Amtliche Anzeiger Nr. 28 im Internet:
www.luewu.de/anzeiger/2012/28.pdf
Die Bekanntmachung auf Hamburg.de mit etlichen Plänen zum herunterladen:
www.hamburg.de/np-a7-stellingen/2720136/artikel-a7-stellingen.html
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen der Autobahnverbreiterung in Stellingen und des Stellinger Autobahndeckels.
Die Orte waren:
- Das Bezirksamt Eimsbüttel, Raum 306, Grindelberg 66, 22527 Hamburg (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr)
- und das Bezirksamt Altona, Technisches Rathaus, Raum 3-6, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Die Pläne lagen vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2011 in Eimsbüttel und in Altona öffentlich aus. Jeder betroffene Anwohner aus Stellingen hätte sich die Pläne ansehen können. Jetzt kann keiner sagen, er hätte etwas nicht gewusst. Fragen zu Details und nicht verstandenem konnten Donnerstags im Stellinger Rathaus Mitarbeitern der DEGES und der BSU gestellt werden. Diese Gelegenheit hätten alle wahrnehmen können.
Noch ein Jahr später sind einige sehr erstaunt, etwas über die höhere Durchfahrtshöhe oder anderes zu erfahren. Tatsächlich war das meiste schon Bestandteil der Pläne. So wurden Beispielsweise die 4,80 Meter Durchfahrtshöhe im Stellinger Planungsabschnitt in der öffentlichen Plandiskussion in Stellingen am 16.11.2010 vorgestellt (siehe dazu auch die Drucksache 20/2920, Schriftliche Kleine Anfrage in der Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft). Trotzdem soll das über ein Jahr später für viele Betroffenen, die Presse und selbst für einige Abgeordnete völlig neu sein? Man darf die Frage stellen, hat damals denn keiner zugehört oder hat der Aufschrei ein Jahr später einen anderen Grund, wenn ja, welchen?
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen in Altona
Da Altona vom Ausbau in Stellingen nicht direkt betroffen ist, kammen hier weniger Besucher, man hatte mehr Ruhe und Zeit zum Lesen der Unterlagen.
Alle Unterlagen waren 3 mal vorhanden.
8 Ordner mit den Plänen, 1 Ordner mit dem Umweltverträglichkeitsgutachten und 3 Ordner mit Baugrundgutachten.
Ein Gutachten über die Anwohnerverträglichkeit fehlte leider.
In den Plänen standen die genauen Daten und Standorte aller Bauwerke. Hierzu gehörten auch umfangreiche Gutachten und Angaben zum Bauablauf.
Meterlange Pläne, zusammengefaltet, damit sie in die Ordner passen
Beispielsweise konnte man sich mit den Unterlagen die Behelfsbrücke vom Wördemanns Weg erstmalig konkret Vorstellen. Neben der jetzigen Brücke werden Rampen auf dem Parkplatz des griechischen Restaurants, Ecke Wördemanns Weg/Nienredder und vor der Einfahrt zum Theodor Schäfer Damm gebaut. Darauf wird eine vorher gebaute Fachwerkbrücke aufgesetzt. Erst nach Fertigstellung der Behelfsbrücke wird die vorhandene Brücke abgerissen, um die Sperrung so kurz wie möglich zu halten. Nur in der Zeit, in der der Stellinger Deckel direkt unter der Behelfsbrücke gebaut wird, muss der Wördemanns Weg für kurze Zeit komplett gesperrt werden. Die Zufahrt vom Wördemanns Weg zum Imbekstieg, Olloweg und Nienredder wird über Rampen während der Bauzeit weiter möglich sein. Nur der Theodor Schäfer Damm wird durch die Behelfsbrücke gesperrt. Eine Ersatzzufahrt wird direkt hinter der erst kürzlich gebauten Druckerei vom Flamingoweg aus eingerichtet.
Auf der Behelfsbrücke wird ein 3,5 Meter breiter Fahrstreifen für Fahrzeuge und ein ca. 2 Meter breiter Fußweg über die Autobahnbaustelle führen. Die Seiten sind ca. 4 Meter hoch und verleihen der Brücke ihre Stabilität. Sie ist ca 50 Meter lang, mit den Rampen ca. 180 Meter und ist an der höchsten Stelle in der Nähe zum Imbekstieg ca. 2,80 Meter über der Fahrbahn an den Enden der Rampen. Die Steigung beträgt bis zu 5% auf der östlichen und 2% auf der westlichen Autobahnseite.
An Hand dieser Pläne konnten viele bisher nicht bekannte Einzelheiten genau geprüft werden. Mögliche Erkenntnisse haben anscheinend nicht viele aus den Plänen ziehen können. Die Unterlagen waren dazu wohl zu umfangreich und fachlich zu kompliziert.
Die Bauphase 5 im Detail
Die Auslegung der Pläne ist beendet und die Einwendungsfrist ist am 2. März 2011 abgelaufen.
Die Einwendungen werden von den Behörden geprüft. In einem Erörterungstermin wurden die Einwendungen zwischen Einwendern und dem Vorhabensträger besprochen. Danach wird von der BWVI und der DEGES entschieden, ob die jeweilige Einwendung zu Änderungen der PLäne führt oder abgelehnt wird. Wegen der notwendigen Planänderungen werden die geänderten Pläne 2012 erneut ausgelegt und ein weiterer Erörterungstermin folgt.
Danach entscheidet die Planfeststellungesbehörde über den Plan und bestimmt möglicherweise Auflagen oder verlangt weitere Änderungen. Zum Schluss endet das Verfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss. Der Beschluss wird nach einem Monat oder nach Ende des letzten Vefahrens vor dem Oberverwaltungsgericht rechtskräftig.
Im Falle der Ablehnung der Einwendungen kann der jeweilige Einwender gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht eine Klage einreichen. Klagen können nur direkt vom A7 Ausbau Betroffene und es besteht eine Anwaltspflicht. Gegenstand der Klagen können nur die abgelehnten Einwendungen sein, es können keine neuen Einwendungen nachgereicht werden.
Für alle, die noch einmal die Pläne sehen wollen, sind viele der Pläne im Internet herunterzuladen:
Pläne zum A7 Ausbau in Stellingen